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SPD Arnstadt

"Das Thema Kindesmissbrauch darf nicht zu den Akten gelegt werden"

Allgemein

Stellungnahme durch die stellvertretende SPD-Vorsitzende, die Ministerin für Soziales und Gesundheit in Mecklenburg-Vorpommern, Manuela Schwesig zur Vorstellung des Abschlussberichts der Beauftragten zur Aufarbeitung des sexuellen Kindesmissbrauchs, Christine Bergmann.

Vor etwas mehr als einem Jahr hat Christine Bergmann ihre Arbeit aufgenommen und die Anlaufstelle für Betroffene gegründet, wo seitdem mehr als 15.000 Anrufe und Briefe eingegangen sind. Viele Betroffene haben ihr Schweigen gebrochen und den Mut aufgebracht, über das Erlebte zu sprechen. Sie haben damit in erheblichem Maße dazu beigetragen, das Thema der Gewalt und Misshandlung von Kindern und Jugendlichen in Institutionen und in der Familie weiter zu enttabuisieren. Der von Christine Bergmann eingeleitete Aufarbeitungsprozess ist daher von hohem Wert - nicht nur für die Betroffenen, sondern auch für unsere Gesellschaft insgesamt. Die SPD setzt sich deshalb dafür ein, dass die Arbeit der Unabhängigen Beauftragen dauerhaft weitergeführt werden kann und nicht – wie bisher geplant – im Herbst 2011 ausläuft. Das Thema Kindesmissbrauch darf mit der heutigen Vorstellung des Berichtes nicht zu den Akten gelegt werden! Auch unsere Gesellschaft muss Verantwortung für das Leid der Betroffenen übernehmen.

Die SPD spricht sich ganz klar und grundsätzlich für eine einheitliche Entschädigung der Opfer aus. Es muss ein einheitliches Hilfsmodell für alle Opfergruppen geben – unabhängig davon, ob ihnen das Leid in einer Institution oder in der Familie widerfahren ist, ob sie aus Ost- oder aus Westdeutschland stammen.

Neben der Entschädigung und der Verlängerung von Verjährungsfristen brauchen wir vor allem ein enges Netz an Beratungs- und Therapieangeboten. Von zentraler Bedeutung ist aber auch eine bessere Prävention sowie ein umfassender Kinder- und Jugendschutz. Die SPD wird sich deshalb für ein gutes Bundeskinderschutzgesetz einsetzen, das die Prävention ausbaut und bundeseinheitliche Standards, verlässliche Strukturen sowie eine nachhaltige Finanzierung des Kinderschutzes sicherstellt.

 
 
 


 

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