Die Thüringer Ministerin für Soziales, Familie und Gesundheit, Heike Taubert (SPD), hat eine Prüfung des Liedes „Rache muss sein“ der Band Frei.Wild durch die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) veranlasst. Grund war eine Anfrage des Journalisten Thomas Kuban, der vermutete, dass bestimmte Textstellen jugendgefährdend sein könnten.
Taubert lässt Text der Band „Frei.Wild“ prüfen
Kampf gegen Menschenfeindlichkeit
Heike Taubert betonte, dass Träger- und Telemedien, die geeignet sind, die Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen oder ihre Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu gefährden, als jugendgefährdend zu bewerten sind. Dazu zählen vor allem unsittliche, verrohend wirkende, zu Gewalttätigkeit, Verbrechen oder Rassenhass anreizende Medien sowie Medien, in denen Gewalthandlungen wie Mord- und Metzelszenen selbstzweckhaft und detailliert dargestellt werden oder Selbstjustiz als einzig bewährtes Mittel zur Durchsetzung der vermeintlichen Gerechtigkeit nahe gelegt wird. Ob dies auch auf den Text des Liedes „Rache muss sein“ zutrifft, wird die von Heike Taubert angeregte Prüfung ergeben.
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