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SPD Arnstadt

"Spaltung des Arbeitsmarktes überwinden"

Arbeit & Wirtschaft


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Arbeitsminister Matthias Machnig stellt Gutachten für künftige Arbeitsmarktpolitik vor

Im Auftrag des Thüringer Wirtschafts- und Arbeitsministeriums hat das Institut Arbeit und Qualifikation (IAQ) der Universität Duisburg-Essen Vorschläge zur künftigen Arbeitsmarktpolitik erarbeitet. Der Thüringer Arbeitsminister Matthias Machnig hat dieses Gutachten gestern anlässlich einer Betriebs- und Personalrätekonferenz in Jena vorgestellt. Ziel des Wirtschafts- und Arbeitsministeriums ist es, Änderungen in der Arbeitsmarktpolitik zu erreichen, die zu weiten Teilen in die Zuständigkeit der Bundesregierung fällt. "Wir brauchen eine Arbeitsmarktpolitik, die integrativ, investiv und innovativ ist", sagte Machnig.

"Wirtschaft und Arbeitsmarkt haben sich in den vergangenen Jahren radikal verändert", so Machnig, "daher brauchen wir eine Neuausrichtung der Arbeitsmarktpolitik mit verbesserten Regeln und Schutzbestimmungen". Zwar habe sich die Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt nach der Wirtschafts- und Finanzkrise wieder entspannt, heißt es in dem IAQ-Gutachten, gleichzeitig habe sich jedoch in den letzten Jahren ein ganzes Bündel von Problemen aufgestaut: Die Etablierung und Ausweitung eines Niedriglohnsektors und die Zunahme prekärer Arbeitsverhältnisse wie Leiharbeit und Minijobs zählen dazu, so die Autoren Prof. Bosch, Prof. Bäcker und Dr. Weinkopf. Diese prekären Arbeitsverhältnisse seien zulasten von regulärer Beschäftigung gestiegen und würden für einzelne Beschäftigte immer öfter in eine biografische Sackgasse münden.

So lag die Zahl der Leihbeschäftigten in Deutschland in 2010 bei fast einer Million, die Zahl der Minijobber im September 2010 bei rund 7,3 Millionen. Gleichzeitig habe sich das SGB II zu einem Kombilohn-Instrument entwickelt, das Niedriglöhne subventioniert. Thüringen liegt laut einer Studie des Prognos-Instituts beim Lohnniveau bundesweit an letzter Stelle. Jeder 3. Thüringer bezieht einen Niedriglohn: Rund 270.000 Beschäftigte (34 Prozent) arbeiten für weniger als 8,50 Euro Stundenlohn.

Und schließlich sei es nicht gelungen, die Beschäftigungsperspektiven von Langzeitarbeitslosen, gering Qualifizierten und benachteiligten Jugendlichen spürbar zu verbessern. "Es besteht dringender Handlungsbedarf, um die Spaltung auf dem Arbeitsmarkt in sichere und prekäre Beschäftigung zu überwinden", sagte der Thüringer Arbeitsminister.

Auch der demografische Wandel, der Mangel an Fachkräften bei gleichzeitig steigenden Ansprüchen an die Qualifikation der Mitarbeiter, außerdem Zuwanderung und Arbeitnehmerfreizügigkeit verlangen nach Lösungen. Die Stärkung von Weiterbildung, Qualifizierung und die Absicherung der Beschäftigten stehen daher im Zentrum der Duisburger Empfehlungen. "Treiber für Wirtschaftswachstum und ein steigendes Beschäftigungsniveau sind nicht niedrige Löhne, sondern ein Angebot gut aus- und weitergebildeter Arbeitskräfte", schreiben die drei Wissenschaftler.

Folgende Maßnahmen schlagen sie vor:

Weiterbildung

* Mehr Investitionen in berufliche Ausbildung, Hochschulausbildung und Weiterbildung

· Aufstockung der Teilnehmer bei der Förderung der beruflichen Weiterbildung auf rund 300.000 Personen (derzeit ca. 200.000), Stärkung der abschlussbezogenen Weiterbildung, Anreize setzen über eine Prämie für einen erfolgreichen Abschluss (z.B. 2000 Euro)

Ausbildung

· Jedem Jugendlichen einen Ausbildungsplatz anbieten, um den Anteil der Jugendlichen ohne Ausbildung zu verringern

· Einrichtung von Servicezentren für Jugendliche mit Leistungen im Bereich der Berufsorientierung, der Berufsvorbereitung und Ausbildungsvermittlung aus einer Hand

Arbeitslosengeld

· Soziale Absicherung bei Arbeitslosigkeit verbessern, Schutzbereich der Arbeitslosenversicherung ausweiten

· Verbesserung des Zugangs zu ALG I, Verlängerung der Rahmenfrist für den Anspruch auf Bezug von ALG I von 24 auf 36 Monate, dauerhafte Einführung der verkürzten Anwartschaft von 6 Monaten für Saisonbeschäftigte

· Eine Verlängerung des Anspruchs auf Arbeitslosengeld um 6 Monate in einem gestuften Modell, um den Übergang zwischen ALG I und ALG II in Abhängigkeit von der Dauer der vorherigen Berufstätigkeit abzufedern

Prekäre Arbeit eindämmen

· Stärkung regulärer Beschäftigung, Stabilisierung des Lohnsystems

· Minijobs: Aufhebung der Sonderbehandlung von Minijobs, da Finanzierung der sozialen Sicherungssysteme gefährdet wird, Abschaffung der Minijobs als Nebentätigkeit, Absenkung der Geringfügigkeitsgrenze z.B. auf 200 Euro

· Leiharbeit: Zurückführen auf Kernfunktion zur Abfederung von Auftragsspitzen

· Equal Pay: Entlohung als Dreh- und Angelpunkt für Gleichbehandlung

· Aufnahme der Branche ins Arbeitsnehmer-Entsendegesetz

· Dauer des Verleihs an Entleihbetrieb begrenzen (z.B. auf 12 Monate), Förderung der Übernahme in reguläre Beschäftigung

· Mitbestimmung der Betriebs- und Personalräte in Entleihbetrieben hinsichtlich des Einsatzes von Leihbeschäftigten

· Einführung eines gesetzlichen Mindestlohnes, Sozialpartner müssen die Möglichkeit bekommen, auf Branchenebene höhere tarifliche Mindestlöhne zu vereinbaren

(Larissa Schulz-Trieglaff, Stellv. Pressesprecherin, Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Technologie)

 
 
 


 

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