In der heutigen Landtagssitzung wurde das „Gesetz zur Einführung eines Gedenktages für die Opfer des SED-Unrechts“ in erster Lesung behandelt. Nachdem 2015, im 70. Jahr der Befreiung vom Nationalsozialismus, Rot-Rot-Grün einen eigenständigen Gedenktag ‚8. Mai‘ beschlossen hatte, folgt nun der bereits damals zugesagte Gedenktag für die Opfer des DDR-Unrechts.
Rot-Rot-Grün stellt sich weiterer Aufarbeitung des SED-Unrechts
Allgemein
Bereits im Koalitionsvertrag hatten sich die drei Fraktionen unmissverständlich dazu bekannt, dass „die Aufarbeitung der SED-Diktatur in all ihren Facetten weder überflüssig noch rückwärtsgewandt“ ist. Dieser Verantwortung zur Aufarbeitung stellt sich Rot-Rot-Grün nun in einem weiteren Schritt.
Birgit Pelke erklärt für die Fraktion der SPD: „Uns war es wichtig, die Einführung eines Gedenktages am 17. Juni unabhängig von anderen Gedenk- und Feiertagen zu diskutieren. Aber schon letztes Jahr haben wir deutlich gemacht, dass wir im Sinne einer umfassenden Aufklärung auch den 17. Juni als gedenkwürdig erachten. Insbesondere die bedenkliche Rolle der Blockparteien im SED-Regime soll im Zuge des bewussten Gedenkens in den Fokus rücken. Wir streben an diesem Tag eine lebhafte Auseinandersetzung mit Opfern und Tätern des SED-Regimes an. Umfassende Aufklärung kann Unrecht nicht ungeschehen machen, aber sie kann helfen zu verzeihen. Eine bewusste Auseinandersetzung mit der Vergangenheit kann dazu beitragen, konstruierte Realitäten aufzulösen und somit Objektivität herstellen. Durch eine aktive Erinnerungskultur und eine rationale Betrachtung der Vergangenheit kann es uns gelingen, neues Unrecht vorzubeugen.“
Quelle: SPD-Landtagsfraktion
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