SPD-Landesgeschäftsführer Michael Klostermann hinterfragt nach der heutigen Entscheidung des Thüringer Verfassungsgerichtshofs die Rolle von Landtagspräsident Christian Carius (CDU)
Klostermann: Neutralität des Landtagspräsidenten zu hinterfragen
Allgemein
Klostermann: „Die heutige Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs zum Vorschaltgesetz sieht die Gründe für die formale Verfassungswidrigkeit des Vorschaltgesetzes bei einem Versäumnis der Landtagsverwaltung. Der Präsident des Thüringer Landtages muss sich fragen lassen, ob er seine Funktion unvoreingenommen und parteineutral ausübt. Das Scheitern des Vorschaltgesetzes fällt in seine persönliche Verantwortung als Landtagspräsident. Zugleich stellt sich die Frage, ob CDU-Parlamentarier gegenüber dem Landtagspräsidenten darauf gedrungen haben, das einschlägige Protokoll zum Anhörungsverfahren vor der Beschlussfassung des Vorschaltgesetzes zu erhalten. Wurde das parlamentarische Verfahren gegebenenfalls vorsätzlich torpediert? Zum wiederholten Male steht Landtagspräsident Carius in der Schusslinie. Es drängt sich die Vermutung auf, dass Carius Schwierigkeiten hat, die Rollen als Abgeordneter der CDU-Landtagsfraktion und als Landtagspräsident ausreichend voneinander zu trennen. Erinnert sei in diesem Zusammenhang auch an die Diskussionen um inhaltliche Streichungen der Landtagsdirektorin Eberbach-Born (CDU) in einem Gutachten der Landtagsverwaltung zum Vorschaltgesetz. Die offenen Fragen verlangen umgehend nach Antworten."
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