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SPD Arnstadt

Veranstaltung zu Abwasserbeiträgen

„Wasser ist ein Allgemeingut aller Bürger!“

So formulierte SPD Ortsvereinsvorsitzende und Landtagskandidatin Eleonore Mühlbauer im Rahmen einer von der Linken initiierten Diskussionsrunde zur Neuregelung der Wasser- bzw. Abwasserbeiträge treffend. Zur Veranstaltung am 6.Juni waren Vertreter aller Parteien und aller politischer Entscheidungsebenen, sowie Betroffene und Interessierte eingeladen. Natürlich war auch der WAZ angefragt, doch konnte offensichtlich kein kompetenter Ansprechpartner entsandt werden.
Mit dem Urteil des Verfassungsgerichts vom 23. April 2009, wonach die Abwasserbeiträge vom Gesetzgeber neu geregelt werden müssen, ergeben sich erhebliche Probleme. Denn da die bisherige verbrauchfreundliche Zahlungspraxis bzw. die vorgenommenen Stundungen von Beiträgen vom Gericht für „nichtig“ erklärt wurden, stehen die von z. T. horrenden Beitragsnachforderungen der Wasser- und Abwasserzweckverbände Betroffenen nun vor unüberwindbaren finanziellen Hürden.
Von Landrat Dr. Kaufhold (CDU), der inhaltlich auf „Tauchstation“ ging und sich auf die Funktion des obersten Vertreters der Kommunalaufsicht zurückzog, erfuhr man lediglich, dass auf Vorgaben der Landesregierung hinsichtlich der Verfahrensweise mit den auflaufenden Widersprüchen gegen die Bescheide gewartet wird.
Diesbezüglich sorgte auch die nicht nach Aufwand, sondern willkürlich festgelegte Bearbeitungsgebühr für Widerspruchsverfahren gegen Nachzahlungsbescheide, die sich in diesem Falle auf 5 Prozent der Abwasserbeitragsforderungen belaufen, für Unmut. Nachdrücklich auf diese unhaltbare Situation hingewiesen, empfahl Kaufhold eine Überprüfung. Allerdings basiert die Gebührenordnung ohnehin nur auf einer Arbeitsrichtlinie und nicht auf einer Verordnung. Dies ließe – den entsprechenden politischen Willen vorausgesetzt – problemlos eine Festlegung auf ein bürgerfreundliches Gebührenniveau zu.
Zwar beteuern die Kommunen und Zweckverbände die nach Rechtslage zulässigen Abwassergebühren (zunächst) nicht erheben zu wollen, doch bedarf eine rechtssichere und dauerhafte Lösung grundsätzlich einer gesetzlichen Verankerung. Dazu müssten die undemokratischen und undurchsichtigen Verfahrensweisen in den Zweckverbänden beseitigt und eine für Stadt und Land gleichermaßen gerechte Stimmenverteilung im Inneren etabliert werden, erklärt die SPD Ortsvereinsvorsitzende. Dem pflichtete auch der Gosseler Bürgermeister Gundermann (CDU) bei. Er sieht allein in einer Reform des Stimmrechts eine Demokratisierung des Abstimmverhaltens gewährleistet. Darüber hinaus, so Mühlbauer weiter, ist eine fachliche und sachliche Kontrolle der Verbände, besonders was die intransparenten Kalkulationen bzw. mögliche Einsparpotentiale betrifft, und eine Mitwirkung der Verbraucher – respektive ein substanzielles Mitspracherecht – zwingend notwendig.
Um eine für alle tragbare und belastbare Lösung in dieser komplexen Sachlage herbeiführen zu können, soll ein „Runder Tisch“ geschaffen werden, der sich unter Einbeziehung der Betroffenen der zahlreichen Problemstellungen annehmen wird. Dieser soll dann dazu beitragen ein Gesetz mit eindeutigen Regelungen und Kontrollmechanismen zu entwickeln.
Eines aber wird am Ende der Diskussion mehr als deutlich: das Thema Wasser/Abwassergebühren ist für die circa 1,1 Millionen betroffenen Menschen des Freistaates im Allgemeinen und für die Bürger des Ilmkreises im Besonderen viel zu essentiell, als dass man dieses zum Gegenstand einer Wahlkampfveranstaltung der Partei „Die Linken“ verkommen lassen sollte.

André Heidrich

 


 

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